Haus- und Platzordnung Golfplatz Gut Drechen
Um als Golfspieler einen geregelten Spielbetrieb auf der Golfanlage erwarten zu dürfen, bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme. Deshalb gelten folgende Regelungen:
Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler ggf. eine zügigere Runde spielen kann und möchte.
Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann, wie er selbst. Regel 1.2 (Offizielle Golfregeln) beschreibt daher die Anforderung an Spieler, entsprechend des „Spirit of the Game“ zu spielen und Regel 5.6 beschreibt das zügige Spiel.
Für den Golfplatz Gut Drechen gelten folgende Regelungen:
1. Startzeiten / Abschlag
- Jegliches Spiel (Spielberechtigte sowie Gäste) auf dem Platz ist im Sekretariat bzw. über das Buchungsportal Nexxchange anzumelden.
- Spieler verlieren ihre Startzeit, wenn sie nicht bis spätestens zehn Minuten vor Ihrer Startzeit eingecheckt haben. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Startzeit weitergegeben wird.
- Im Wiederholungsfall wird für Spieler, die ihre gebuchte Startzeit nicht absagen und nicht wahrnehmen, keine Reservierung mehr vorgenommen.
- Ohne Begleichung des Greenfees haben Gäste kein Spielrecht.
- Ohne besondere Genehmigung ist die Runde immer am ersten Loch zu beginnen. Abkürzungen sind nicht gestattet.
- Spielberechtigte müssen ihr Bagtag deutlich sichtbar an ihrem Golfbag anbringen. Beim Spiel außerhalb der Bedingungen des Spielrechts oder beim Spiel ohne gültiges Greenfeeticket ist ein erhöhtes Greenfee von 150 Euro zu zahlen.
- Es darf maximal in Gruppen von vier Personen gespielt werden.
- Jeder Spieler muss seine Schläger in einem eigenen Golfbag transportieren.
2. Vorrecht auf dem Platz
- Sowohl in Privatrunden als auch in Turnieren hat die schnellere Spielergruppe Vorrang vor einer langsameren Spielergruppe. Eine langsame Spielergruppe muss eine schnellere Spielergruppe durchspielen lassen, wenn sie mehr als ein Loch vor sich frei hat.
- Einzelspieler haben kein Durchspielrecht und auch kein Recht auf eine alleinige Startzeit.
- Sämtliche Platzpflegemaschinen haben Vorrang.
- Ein Golfcart berechtigt nicht automatisch zum Durchspielen bei der Vordergruppe.
3. Bekleidung
Auf der Golfanlage ist eine angemessene Bekleidung vorgeschrieben. Herren müssen Hemden mit Kragen tragen, Jogginganzüge, Blue Jeans oder Shorts (Ausnahme: Bermudas) sind nicht zugelassen.
Es wird erwartet, dass im Clubhaus Mützen und Hüte abgenommen werden.
4. Schonung des Platzes
- Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes (vor allem der Abschläge) zu vermeiden. Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen abgestellt werden.
- Beim Verlassen eines Bunkers muss der Spieler seine Spuren einebnen. Gleiches gilt für Pitchmarken auf den Grüns und Divots im Gelände.
- Bei Frost und Raureif bzw. starken Niederschlagsereignissen sind insbesondere die Grüns zu schonen, sodass der Platz nicht bespielt werden kann.
5. Abfall
- Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden.
- Raucher müssen Asche und Kippen in eigenen Aschenbechern entsorgen. Bei Trockenheit kann ein allgemeines Rauchverbot wegen Waldbrandgefahr ausgesprochen werden.
6. Driving Range
- Die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme und Schonung des Platzes gelten auch auf der Driving Range.
- Das Einsammeln von Driving Range Bällen wird als Diebstahl verfolgt. Nur auf dem Putting- und Pitchinggrün dürfen diese Bälle ausschließlich in die Ballkörbe eingesammelt werden.
- Driving-Range-Bälle dürfen nicht auf dem Platz benutzt werden.
- Auf dem Puttinggrün dürfen nur Putts und flache Annäherungsschläge geübt werden. Für hohe Annäherungsschläge steht das Pitchinggrün zur Verfügung.
7. Kinder
- Kinder sind willkommen. Sie dürfen sich aus Sicherheitsgründen jedoch nur dann auf den Übungseinrichtungen aufhalten, wenn sie dort tatsächlich üben wollen.
- Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur in Begleitung von Aufsichtspersonen üben.
8. Hunde / Haustiere
Hunde sind an der Leine erlaubt. Stört ein Hund erheblich den Spielbetrieb oder verschmutzt er den Platz, kann dem Spieler die Erlaubnis entzogen werden, einen Hund mit auf den Platz zu nehmen.
9. Mobiltelefone
Mobiltelefone sind auf dem Platz erlaubt. Es wird jedoch erwartet, dass diese ohne Störung des Spielbetriebs eingesetzt werden.
10. Verhaltensvorschriften
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
- Einen Schläger zu werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Personen zu gefährden oder zu verletzen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.
Für Fehlverhalten in Privatrunden kann ein Platzverweis erteilt werden.
11. Hausrecht
Die Mitarbeiter des Sekretariats und die Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag des Betreibers der Golfanlage. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.
Hamm-Drechen, 06.01.2026
